Sicherheits- & Gesundheitsschutzkoordination auf Baustellen ist für private Bauherren sowie für gewerbliche Betreiber von Baustellen unter den in der Baustellenverordnung genannten Bedingungen zwingend vorgeschrieben.
Wir bieten Ihnen eine fachgerechte Sicherheits- & Gesundheitsschutzkoordination (SIGE-Koordination) in der Planungs-, sowie Ausführungsphase Ihres Bauvorhabens deutschlandweit an.
Unsere Koordinationsleistungen erstrecken sich unter anderem auf die Bereiche:
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"Wo gehobelt wird, da fallen auch Späne."
Dieser Satz trifft für die Bauindustrie in ganz besonderem Maße zu. Unfälle geschehen in Abhängigkeit vieler Faktoren. Ein wichtiger Faktor dabei ist das Arbeitsschutzmanagement.
Dieses liegt einerseits im Verantwortungsbereich des Unternehmers, aber auch der Bauherr ist hier seit 1998 durch die Baustellenverordnung in die Pflicht genommen.
Vernachlässigt oder unterlässt der Bauherr diese Pflichten, riskiert er unter Umständen sehr viel.
Vorsätzliche Handlungen, welche Leben oder Gesundheit von Beschäftigten gefährden, sind nach Arbeitsschutzgesetz strafbar.
Beispiele:
Der Bauherr veranlasst und organisiert das Bauvorhaben. Der Bauherr hat die Pflicht, Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit der am Bauvorhaben tätigen Personen/Beschäftigten zu vermeiden.
Das bedeutet im Einzelnen:
Planungsphase:
Ausführungsphase:
Schon in der Planungsphase muss die spätere Wartung, Instandhaltung und Reinigung eines Bauwerkes nach arbeits- und gesundheitsschutzrelevanten Gesichtspunkten berücksichtigt werden. Hierzu wird eine "Unterlage" durch den SIGE-Koordinator erstellt.
Eine fachgerechte Planung und Erstellung der "Unterlage" entscheidet über die späteren Wartungs- und Unterhaltskosten eines Bauwerkes ganz erheblich! Nachträgliche und teure Auflagen durch Behörden können so vermieden werden. Rechtsgrundlage für die Erstellung der "Unterlage" ist die Baustellenverordnung.