Überprüfung der Persönliche Schutzausrüstung
gegen Absturz (PSAgA) durch einen Sachkundigen
Die „Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz“ (PSAgA) muss regelmäßig – mindestens einmal jährlich - von einem Sachkundigen überprüft werden. Wir bieten Ihnen diesen Service und erinnern Sie auf Wunsch an Ihren nächsten Termin.